SHK-Handwerker können sich ab sofort zum KfW-Sachverständigen qualifizieren
Neues zum KfW-Programm Altersgerecht Umbauen
Erfreuliche Entwicklung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat seit Oktober die Zuschussförderung innerhalb ihres Programms Altersgerecht Umbauen wieder aufgelegt.Menschen, die im Alter in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen und diese dazu altersgerecht umbauen müssen, können dadurch mit Zuschüssen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Voraussetzung: die ordnungsgemäße Durchführung der förderfähigen Maßnahmen sowie deren Attestierung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen.
Ab sofort kann das ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks sein, der sich zum Sachverständigen für die Umsetzung des KfW-Programms „Altersgerecht umbauen“ qualifiziert hat. Wie der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) vor Kurzem mitteilte, habe bereits eine erste entsprechende Schulung stattgefunden. Zur Verbesserung der Beratungskompetenz des Handwerks zum KfW-Programm diene zudem die Entwicklung einer Check-App, die Anfang Dezember zur Verfügung stehen soll.
Darüber hinaus gut zu wissen: Die Bezuschussung des altersgerechten Umbaus im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes (Wohnriester) bedarf ebenfalls der Kontrolle und „Freigabe“ durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen – wenn auch nur bei Erreichung des kompletten KfW-Standards „Altersgerechtes Haus“. Einzelne Förderbausteine benötigen dagegen keinen Sachverständigen.
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