Landesbauordnungen
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels steigt die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum. Die baurechtliche Situation stellt Planer und Architekten landesweit jedoch vor unterschiedliche Herausforderungen, da die Umsetzung der Barrierefreiheit als Rechtsbegriff nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG 2002) Ländersache ist. Wie und in welchem Maße Barrierefreiheit realisiert werden soll, legt demnach die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (LBO) fest. Erst die genaue Kenntnis um die regional geltenden baurechtlichen Bestimmungen schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine an das Bauprojekt angepasste Kostenkalkulation.
In der Norm DIN 18040 wurden die bautechnischen Anforderungen für die barrierefreie Umweltgestaltung neu formuliert. Sie besteht aus den Teilen 18040-1 (Öffentliche Gebäude), 18040-2 (Wohnungsbau) sowie 18040-3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, zurzeit im Entwurf). Diese sind allen Bundesländern zur Anwendung empfohlen, werden auf Landesebene aber erst mit der Aufnahme der Norm in die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) rechtsverbindlich.