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Zwei-Sinne-Prinzip

Die DIN-Norm 18040 Barrierefreies Bauen versteht unter dem Zwei-Sinne-Prinzip die „gleichzeitige Vermittlung von Informationen für zwei Sinne“. Unabdingbar ist dies für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, die die fehlende Wahrnehmung über einen anderen Sinn ausgleichen müssen. Informationen sollten daher auch im barrierefreien Bad so bereitgestellt werden, dass sie mit mindestens zwei Sinnen – neben der visuellen Wahrnehmung (Sehen) auch die taktile (Fühlen, Tasten z.B. mit Händen bzw. Füßen) oder auditive (Hören) Wahrnehmung – aufgenommen werden können. Ein Notrufknopf beispielsweise sollte daher stets akustisch, visuell und haptisch wahrnehmbar sein.

Aber auch für Menschen ohne Behinderungen kann dieses Prinzip eine Erleichterung darstellen. So wird beispielsweise im Alltag bei Mobiltelefonen die Nutzung des Klingeltons in Kombination mit der Vibration schon seit Jahren angewendet.

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