Mehr Voraussicht - weniger Kosten
Finanzierungstipps für barrierefreie Bäder
Wer sein Bad im Alter, nach Krankheit oder einem Unfall umbauen muss oder aber schon heute den Bedürfnissen von morgen anpassen will, darf bei der Finanzierung der Maßnahmen mit Förderung rechnen. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier.
Finanzierungstipp 1: Fördermittel der Bundesländer
Die meisten Bundesländer verfügen über eigene Förderprogramme wie zinslose oder zinsgünstige Darlehen, Baukostenzuschüsse und Aufwendungshilfen. Die Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen liegen in der Verantwortung der Bundesländer und können daher nicht allgemein beschrieben werden. Detailauskünfte zum Downloaden gibt unsere Online-Auskunft, zu der man gleich hier oder über den Menüpunkt Service > Förderung in der Menüleiste gelangt.
Seit Januar 2014: Wohn-Riester ist altersgerecht
Während ein herkömmlicher Riester-Vertrag das Ziel hat, eine zusätzliche Rente aufzubauen, investiert man bei Wohn-Riester in eine Immobilie. Seit Januar 2014 lässt sich die staatlich geförderte „Eigenheimrente“ nun auch für einen alters- bzw. behindertengerechten Umbau in Anspruch nehmen. Dabei gilt: Mindestens 6.000 Euro können für Umbauten in den ersten 3 Jahren nach Bau oder Kauf der selbst genutzten Wohnimmobilie aus einem Geld-Riester-Vertrag entnommen werden. Ein Geld-Riester-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem ursprünglich die Zahlung einer Rente vorgesehen war. Liegen Bau oder Kauf länger zurück, sind es mindestens 20.000 Euro. Wichtig: Ein Sachverständiger muss vorher die zweckgerichtete Verwendung bestätigen.
Finanzierungstipp 2: So rechnet sich Riester-Bausparen
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss man einschließlich der Zulagen mindestens 4 % seines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen. Eine vierköpfige Familie kann sich laut dem Verband der Privaten Bausparkassen e.V. auf diese Weise bis zu 908 Euro jährlich sichern. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bausparkassen.
Die BHW Bausparkasse rechnet folgendermaßen: Ein kinderloses Ehepaar, beide Mitte 50, mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro, plant, sein Haus in 10 Jahren altersgerecht zu modernisieren. Die geschätzten Kosten in Höhe von 30.000 Euro wollen die beiden mit einem Bausparvertrag ansparen. Von staatlichen Zuschüssen in den 10 Jahren können sie mehrfach profitieren: Sie erhalten Wohn-Riester-Zulagen in Höhe von 3.080 Euro und 900 Euro Wohnungsbauprämie. Dazu addiert sich eine Steuererstattung. Den BHW-Förderrechner finden Sie hier . Umfangreiche „neutrale“ Informationen rund um „Wohn-Riester“, für wen es sich lohnt und welche Stellschrauben beachtet werden müssen, liefert die Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Finanzierungstipp 3: Förderprogramm der KfW
Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ (159) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt alle Renovierungsmaßnahmen von Eigentümern oder Vermietern, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen bzw. zur Reduzierung von Barrieren führen. Dort können unabhängig vom Alter zinsgünstige Darlehen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden ab 1,00 % effektivem Jahreszins und einer Auszahlung zu 100 %.
Das kostenlose Infopaket mit allen Details zum Förderprogramm (Laufzeiten, Zinssätze, Video, das zeigt, wie man einen KfW-Kredit beantragt, Formulare und Downloads) erhalten Sie hier . Auf der Internetseite der KfW können sogar Beratungstermine online angefragt werden und zwar bei folgenden Finanzierungspartnern: Deutsche Bank, den meisten Genossenschaftsbanken, den meisten Sparkassen, Commerzbank und HypoVereinsbank. Zudem gibt es einen Zins- und Tilgungsrechner, mit dem sich ein Zins- und Tilgungsplan ganz unverbindlich berechnen lässt.
Auch für Mieter
Mieter, die ihre Wohnung barrierefrei umbauen wollen, brauchen dafür die Einwilligung des Vermieters. § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, in welcher Form barrierefreie Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden dürfen. Unter bestimmten Umständen erhalten dann auch Mieter eine finanzielle Unterstützung bei altersgerechten Renovierungsvorhaben. Weitere Informationen zu diesem Komplex gibt es im Internet zum Beispiel beim Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz – Info Gesundheit e.V.
Nur mit versierten (Sanitär-)Profis
Wer Bäder also schon heute den Bedürfnissen von morgen anpassen will, kann mit Fördermitteln rechnen, sollte aber unbedingt einen Fachmann mit ins Boot holen. Nur so werden die Umbaumaßnahmen so geplant, dass sie den Vorgaben der Barrierefreiheit – die wichtigste Voraussetzung für mögliche Finanzhilfen – auch garantiert genügen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen muss ein Sachverständiger bestätigen, dass altersgerechtes Wohnen entstanden ist. Der Sachverständige kann ein Architekt sein oder aber auch ein Bauvorlageberechtigter.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Lohnkosten für Handwerkerleistungen lassen sich von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzamt erstattet maximal 20 % von 6.000 Euro, sprich: 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Öffentliche Fördermittel für Handwerkerleistungen können sowohl Immobilien-Eigentümer als auch Mieter in Anspruch nehmen.
Zuerst zur Hausbank
Ebenfalls wichtig: Der Antrag für die Förderung durch die KfW ist bei der Hausbank zu stellen, bevor mit dem Umbau begonnen oder das Haus gekauft wird. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Darlehen ebenfalls durch die Hausbank bereitgestellt.
Konkret fördert die KfW beim Umbau des Bades:
– Änderung der Raumaufteilung
– Schaffung ausreichender Bewegungsfläche rund um Sanitärobjekte
– Schaffung eines barrierefreien Zugangs – etwa eine nach außen öffnende Tür oder eine Schiebetür
– Schaffung bodengleicher Duschplätze
– Modernisierung von Sanitärobjekten wie Waschbecken, die genug Beinfreiheit haben und höhenverstellbar sind; Badewannen mit niedriger Einstiegshöhe, alternativem Türeinstieg oder Liftsystem; WCs, die in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasst oder in der Höhe flexibel verstellbar sind.
Finanzierungstipp 4: Pflegekassen
Menschen, die eine Pflegestufe haben, können beim Umbau ihrer Wohnung nach den Kriterien für Barrierefreiheit mit einem Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 2.557 Euro rechnen. Damit will man möglichst vielen Pflegebedürftigen zu einem Leben weiterhin in den eigenen vier Wänden verhelfen. Der Zuschuss muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Im formlosen Antrag gilt es zu begründen, warum ein barrierefreier Umbau vonnöten ist und was er kosten würde. Unterstützung bei der Erstellung des Antrags kann man u. a. beim Hausarzt bekommen. Weitere Informationen gibt es beim Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz – Info Gesundheit e.V. im Internet.
Finanzierungstipp 5: Rehabilitationsträger
Wohnungshilfen, die eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen oder erleichtern, werden auch von den Rehabilitationsträgern gewährt. Rehabilitationsträger können die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung und Rentenversicherung oder die Träger der Sozialhilfe sein. Um die Verfahren zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Eine Übersicht nach Bundesländern, Ort und Trägern gibt es im Internet bei den Reha-Servicestellen.
Finanzierungstipp 6: Integrationsämter
Integrationsämter erbringen ebenfalls Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von barrierefreiem Wohnraum. Hier gibt es die Adress-Suche nach Postleitzahlen.
Viel Bedarf, zu wenig Mittel
Das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW wurde entgegen ursprünglicher Etatpläne der Bundesregierung zwar wiederbelebt und mit 10 Millionen Euro für 2014 ausgestattet. Im Jahr 2011 jedoch waren es noch 100 Millionen Euro. Bis 2018 sollen nun 54 Millionen Euro investiert werden. Aber: „Damit der demografische Wandel gelingen kann, werden in den kommenden Jahren noch deutlich mehr Mittel für den altersgerechten Umbau benötigt.“ So Axel Gedaschko, Chef des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Ein Dilemma, das auf viele andere Fördermaßnahmen ebenfalls zutrifft. Darum nicht zögern, sondern sich schnell einen der Zuschüsse sichern, solange es ihn noch gibt!
Linktipps in alphabetischer Reihenfolge
www.bag-wohnungsanpassung.de
Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. / Verein zur Förderung des selbständigen Wohnens älterer und behinderter Menschen
www.bar-frankfurt.de
Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.
www.barrierefreiheit.de
Internetseite des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit e.V. (BKB)
www.barrierefrei-leben.de
Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V. / Verein für Hilfsmittelberatung, Wohnraumanpassung und barrierefreie Bauberatung
Von be bis bu
www.behindertenbeauftragte.de
Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen mit Informationen zum Thema Barrierefreiheit und Rehabilitation
www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de
Informationen zum Thema Teilhabe und Wohnsituation älterer Menschen und Menschen mit Behinderung; Linkliste zu den Förderprogrammen zur Schaffung barrierefreien Wohnraums der Bundesländer
Von g bis o
www.gdw.de
Internetseite des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) mit dem Themenschwerpunkt „Wohnen für ein langes Leben“
www.komfort-und-qualitaet.de
Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Gerontotechnik mit Informationen zu Produkten und Dienstleistungen für die 50plus-Generation
www.nullbarriere.de
Internetseite mit Informationen zum Thema barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen, Planungshilfen, Adressenübersicht zu Wohnberatern, Produktdatenbank
www.online-wohn-beratung.de
Internetseite des Vereins Barrierefrei Leben e.V. mit Informationen zu Hilfsmitteln für Wohnung, Wohnungsumbau und barrierefreien Hausbau
Von r bis v
www.rehadat-hilfsmittelportal.de
Portal, das über Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen informiert mit umfassender Produktdatenbank und komfortabler Produktsuche
www.shk-barrierefrei.de
Portal des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK); stellt u. a. Fachwissen zum barrierefreien Bad zur Verfügung und bietet eine herstellerübergreifende Produktsuche
www.verband-wohneigentum.de
Internetseite des Verbandes Wohneigentum e.V. mit Informationen und Beratungsangeboten des Dachverbandes für selbstnutzende Wohneigentümer; Verbraucherinformation zum Thema barrierearm wohnen
Quelle: www.bgv-barrierefrei.de , eigene Recherchen