Altersgerecht Umbauen
Aus für KfW-Förderung 455-B
(dh/red-abb) Laut der aktuellen Planung gibt es in diesem Jahr nun doch kein Geld für die Zuschussvariante der KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“. Damit ist das seit Jahren erfolgreiche und in Anbetracht des demografischen Wandels so wichtige Programm vorerst eingestampft.
Denn im jetzt vorgelegten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt ist im Jahr 2022 kein Geld für die KfW-Förderung 455-B „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen. Der Krieg in der Ukraine, seine Folgen für unser Land und die Corona-Krise verursachen unvorhergesehene hohe Ausgaben in diesem Jahr. Diese sollen durch Neuverschuldung, aber auch Einsparungen finanziert werden. Die Zuschussförderung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ ist diesem Rotstift zum Opfer gefallen.
Koalitionsvertrag ist Makulatur
Wer bereits seit Monaten auf den Neustart dieses KfW-Programms gewartet hat, wird jetzt bitter enttäuscht sein. Makulatur sind damit auch die Aussagen im Koalitionsvertrag auf Seite 89:
„…Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken…“
KfW-Programm sorgte für hohen Umbauanreiz
Die in den vergangenen Jahren rege Beantragung dieser KfW-Mittel zeigt, dass die Menschen ein stärkeres Bewusstsein für die Reduzierung von Barrieren entwickelt haben. Der Bedarf ist riesig. Schließlich sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland altersgerecht. Bis 2035 werden einer von der KfW in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge sogar rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Dem KfW-Programm 455-B schrieb die Erhebung neben der hohen Wirksamkeit für altersgerechtes Umbauen auch positive volkswirtschaftliche Effekte zu: Durch den barrierereduzierten Umbau und die Möglichkeit des Verbleibs in der eigenen Wohnung würden stationäre Pflegekosten von jährlich ca. 100 Millionen Euro gespart.
Andere Fördermöglichkeiten
Im KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ wurden in den vergangenen Jahren jeweils 10 % Zuschuss, maximal 5.000 Euro, z.B. für den Badumbau gewährt.
Je nach persönlicher Situation und Wohnort gibt es jedoch noch andere Fördermöglichkeiten für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau. Hierzu zählt beispielsweise die Kreditvariante des KfW-Programms für altersgerechtes Umbauen, Programm 159. Es gibt aber auch Mittel der Länder und Kommunen, die sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ der Pflegekassen oder auch steuerliche Absetzmöglichkeiten. Auf unserer Partner-Webseite gutesbad.de steht eine Onlineabfrage für die persönliche Recherche zur Verfügung.
Aufmacherfoto: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS)