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28. März 2018
Checkliste Barrierefreie Bäder

Anforderungen der DIN 18040-2

Checkliste Barrierefreie Bäder

(dh/red-abb) Barrierefreies Bauen wird leider immer noch häufig als „spezielles“ Bauen für Menschen mit Behinderungen, z.B. Rollstuhlfahrer, angesehen. Tatsächlich richtet es sich aber grundsätzlich an alle Menschen in allen Lebenssituationen. Die Checkliste „Barrierefreie Bäder“ gibt Auskunft darüber, was zu beachten ist.

Wichtig ist, dass die Planungen für ein barrierefreies Bad die Anforderungen der Nutzer berücksichtigen. Außerdem sollte ein solches Badezimmer zukunftstauglich und individuell anpassbar sein. Denn schließlich können sich Bedürfnisse ändern.

Informationen, Anforderungen, Empfehlungen

In ihrer „Checkliste Barrierefreie Bäder“ hat die Aktion Barrierefreies Bad neben allgemeinen Informationen und Empfehlungen die wichtigsten Anforderungen für Sanitärräume von Wohnungen laut DIN 18040-2 zusammengetragen.

Diese Norm gilt für Neubauten. Unabhängig davon, ob und welche Vorgaben verpflichtend umzusetzen sind (siehe hierzu die jeweils gültigen Bauordnungen der Bundesländer), können ihre Angaben dem privaten Bauherrn wichtige Anhaltspunkte und Orientierung für den Bau oder Umbau von barrierefreien Bädern liefern.

Checkliste Barrierefreie Bäder
Die „Checkliste Barrierefreie Bäder“ listet die wichtigsten Anforderungen an Sanitärräume in Wohnungen laut DIN 18040-2 auf.
Barrierefreiheit bedeutet mehr Komfort für alle

Als barrierefrei gilt laut Norm der Wohnraum dann, wenn er für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist. Das schließt grundsätzlich Alte und Junge, Klein- und Großwüchsige, Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck mit ein.

Nicht zuletzt freut sich auch jemand, der nur übergangsweise, z.B. aufgrund eines Unfalls auf Gehhilfen angewiesen ist, über schwellenlose Zugänge. Folgerichtig bedeutet Barrierefreiheit mehr Komfort für alle.

Die DIN nennt zwei Standards

In der DIN 18040-2 wird zwischen zwei Standards „Barrierefrei nutzbar“ (Mindeststandard) und „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ („R“-Standard) unterschieden.

Von den jeweils aufgeführten Vorgaben der Norm darf aber auch abgewichen werden. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen, die zur barrierefreien Nutzung erfüllt sein müssen, auf andere Weise erreicht werden können. Diese Anforderungen werden in der DIN als „Schutzziele“ bezeichnet und finden sich zu Beginn der Kapitel. So könnten beispielsweise neue technische Möglichkeiten Gründe sein, die in der DIN 18040-2 aufgeführten Maßangaben nicht einzuhalten.

 

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