Umbauten für weniger Barrieren lassen sich nun sogar mit Einbruchschutzmaßnahmen kombinieren
Erhöhte und erweiterte KfW-Förderung
(rd-abb) Die staatlichen Investitionszuschüsse für altersgerechte Umbauten u. a. von Bädern sind seit November 2015 gestiegen. Und auch sonst gibt es Änderungen. Wir zeigen Ihnen, wie die erhöhte und erweiterte KfW-Förderung aussieht.
Achtung: Für das Jahr 2016 werden keine KfW-Zuschüsse für barrierefreie Badumbauten mehr vergeben. Die bereitgestellten Mittel sind aufgebraucht.
1. Ein Bad altersgerecht umbauen oder gleich das ganze Haus: Die KfW Förderbank
spendiert für Einzelmaßnahmen beim Badumbau (z. B. Veränderung des Raumzuschnittes, ebenerdige Dusche) allein im Rahmen des Programms 455 „Altersgerecht Umbauen“ ab sofort bis zu 5.000 Euro (10 % der förderfähigen Investitionskosten). Bisher waren es bis zu 4.000 Euro. Eine wichtige Voraussetzung ist die Ausführung der Arbeiten durch Fachbetriebe.
In Kombination mit weiteren Umbaumaßnahmen kann bei Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ der Zuschuss statt wie bisher bis zu 5.000 Euro nun sogar bis zu 6.250 Euro (12,5 % der förderfähigen Investitionskosten) betragen. In diesem Fall muss jedoch ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Eine Liste dieser speziell geschulten Personen finden Sie hier.
Neu: Zuschüsse werden nun schon ab einer Summe von 200 Euro ausgezahlt. Zudem werden Mindestinvestitionskosten künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.
2. NEU: Altersgerechten Umbau und Maßnahmen gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche frei kombinieren
und in beides investieren! Hier kann ab sofort ein Zuschuss je nach Höhe der förderfähigen Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5.000 Euro (Barrierereduzierung) bzw. 6.250 Euro (Förderstandard „Altersgerechtes Haus“) beantragt werden.
Wer seine Wohnung oder sein Haus „nur“ gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro (10 % der förderfähigen Investitionskosten). Gut zu wissen: Die verbesserte Förderung zum Thema „Einbruchschutz“ gibt es auch in einer Kreditvariante. Diese wird zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab 01.04.2016 beantragt werden.
3. Vom privaten Eigentümer bis zum Mieter – antragsberechtigt sind, unabhängig von Alter und Handicap
• private Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung
• Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
• Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen.
• Mieter – nur mit Zustimmung des Vermieters.
4. Immer mit Fachmann, immer rechtzeitig – der Zuschuss fließt nur, wenn
• nachweislich Fachunternehmen die Arbeiten ausgeführt haben.
• die technischen Mindeststandards für den barriere-reduzierten Umbau erfüllt sind – siehe Anlage zum Merkblatt, Seiten 4 und 5. Worum es hier geht, sagt Ihnen auch das Video Spielend leicht zum KfW-Zuschuss / Folge 1 / Vorgespräch.
• die Handwerkerrechnungen per Überweisung beglichen wurden.
• der Zuschussantrag vor dem Umbau oder dem Kauf der modernisierten Immobilie gestellt wurde. Die KfW empfiehlt ferner, die Zusage abzuwarten und erst dann mit dem Sanierungsvorhaben zu beginnen.
5. Mit dem richtigen Formular zum Zuschuss
Den Antrag für den Zuschuss finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Förderbank. Sie können ihn auch gleich hier online ausfüllen, ausdrucken und anschließend unterschrieben per Post mit der beidseitigen Kopie Ihres Personalausweises an die KfW schicken. Vermieter müssen zusätzlich eine „De-minimis“-Erklärung abgeben – unter der Angabe, ob bereits früher Zuschüsse per Darlehen beantragt bzw. erhalten wurden. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen ebenfalls eine „De-minimis“-Erklärung sowie weitere Unterlagen beifügen: siehe Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen, Seite 6.
6. Die Einzelmaßnahmen bzw. die Förderbereiche 1 bis 7 zur Barrierereduzierung
können auch miteinander kombiniert werden. Sie umfassen
1 Wege zu Gebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Umfeld des Hauses (Kfz- und Abstellplätze)
2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (Abbau von Barrieren, Schaffung von mehr Bewegungsfläche, Wetterschutzmaßnahmen)
3 Erschließung/Überwindung von Höhenunterschieden (Aufzüge, Rampen)
4 Anpassung der Raumgeometrie (Raumzuschnittsänderungen, Türverbreiterungen)
5 Maßnahmen an Sanitärräumen (Raumzuschnittsanpassungen, ebenerdige Duschen, Modernisieren von Sanitärobjekten)
6 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (altersgerechte Assistenzsysteme – AAL, intelligente Gebäudesystemtechnik, Stütz- und Haltesysteme)
7 Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen (Bau oder Umgestalten von Gemeinschaftsräumen)
Weitere Details und Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz finden Sie hier.
7. Ohne Verwendungsnachweis kein Geld
Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, muss nach Abschluss der Baumaßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung des Zuschusses, ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Für Einzelmaßnahmen bzw. die Fördermaßnahmen 1 bis 7 können ihn die gleich hier ausfüllen. Fachunternehmen sind dazu verpflichtet, förderfähige Kosten auf Seite 12 aufzulisten und diese auf der „Bestätigung des Fachunternehmens“ auf Seite 13 zu versichern. Wurden mehrere Fachunternehmen beschäftigt, sind entsprechend viele Fachunternehmerbestätigungen auszufüllen und zu unterschreiben. Abschließend müssen Bauherr bzw. Käufer die Seite 2 ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den Kopien der Handwerkerrechnungen (und ggfs. einer Kopie des Bescheides weiterer Zuschüsse) an die KfW schicken. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt drei Monate nach Prüfung und Anerkennung der eingereichten Unterlagen zur Quartalsmitte oder zum Quartalsende.
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455 bieten wir hier zum Download an.
Weitere Informationen zur passenden Förderung finden Sie auf der KfW-Webseite. Telefonische Hilfestellung gibt es im „Infocenter“ unter der kostenlosen Servicenummer 0800 5399002.