So greift der Staat Bauherren unter die Arme
Förderung von barrierefreier Badmodernisierung
(red-abb) Sinnvolle Förderung: Der Staat beteiligt sich an der Schaffung barrierefreier privater Wohnverhältnisse und vergibt KfW-Zuschüsse an modernisierungswillige Bauherren.
Achtung: Die KfW vergibt vorerst keine Zuschüsse mehr für altersgerechte Badumbauten. Der Topf für 2016 ist aufgebraucht. Mehr dazu hier.
Umbau oder Umzug: Geht es darum, das Haus bedarfsgerecht auszustatten oder aber nach einer neuen, altersgerechten Bleibe Ausschau zu halten, stehen nicht nur Senioren vor einer tiefgreifenden Entscheidung.Auch nachfolgende Generationen müssen sich angesichts des vermutlich noch Jahre währenden Mangels an barrierefreien Wohnungen genau dieser Frage stellen. Und das am besten, so lange körperliche, geistige und auch finanzielle Vitalität gegeben ist. Denn wer im Berufsleben steht, kann die Belastung der Brieftasche durch größere bauliche Maßnahmen meist ganz gut über ein vergleichsweise höheres Einkommen ausbalancieren.
Wie schon berichtet, beteiligt sich der Staat an der Schaffung barrierefreier privater Wohnverhältnisse und vergibt etwa über die bundeseigene Förderbank KfW stattliche Investitionszuschüsse an modernisierungswillige Bauherren. Von dem Programm 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“, dessen Konditionen erst im November 2015 erheblich verbessert wurden, profitieren Hauseigentümer ebenso wie die Eigentümer von Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und – wenn der Vermieter dem Umbau zustimmt – sogar Mieter.
Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen
Zurzeit spendiert die KfW für Einzelmaßnahmen allein im Rahmen des Programms 455 bis zu 5.000 (10 % der förderfähigen Investitionskosten) statt wie bisher 4.000 Euro. Das betrifft die Veränderung des Raumzuschnittes ebenso wie die Installation einer bodenebenen Duschfläche. Wichtige Voraussetzungen sind u. a. ein Nachweis der Arbeitsausführung durch Fachbetriebe sowie die Einhaltung von sogenannten „Technischen Mindestanforderungen“. Die Investition muss mindestens 2.000 Euro betragen. In Kombination mit weiteren Umbaumaßnahmen kann die Finanzspritze sogar bis zu 6.250 Euro betragen. Bei dem sogenannten Standard „Altersgerechtes Haus“ muss jedoch ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden.
Gefragte staatliche Unterstützung
Laut Förderbank wurden allein von Januar bis März 2015 barrierefreie Umbauten von rund 4.000 Häusern und Wohnungen bezuschusst. Die meisten Empfänger realisierten Einzelmaßnahmen für Gesamtkosten von weniger als 10.000 Euro, etwa Bad-Umbauten oder einen Treppenlift. Zwei Drittel der Begünstigten seien älter als 60 Jahre. Demnach ziehen Senioren den entsprechenden Zuschuss häufig einem zinsvergünstigten Darlehen vor. Letzteres gewährt die KfW im Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Bei Maßnahmen, die Barrieren reduzieren, oder beim Kauf entsprechend umgebauten Wohnraums gibt es bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins von derzeit 0,75 %. Da bis 2018 nur 54 Millionen Euro zur Verfügung stehen, empfehlen Experten eine frühzeitige Beantragung.
Barrierefreies Bad immer ein Vorteil
Dass sich viele Bundesbürger bei der Planung einer zukunftsfähigen Wohnsituation gerade auf das Bad konzentrieren, kommt nicht von ungefähr. Der Markt bietet zunehmend Sanitärobjekte, die den Spagat zwischen den Generationen schaffen und auch noch richtig schick aussehen. So kommt die Investition in einen höhenverstellbaren Waschtisch der Lebensqualität aller Nutzer vom ersten Tag an zugute und nicht erst im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit zum Tragen. Das Angebot der KfW-Bank, die barrierefreie Ausstattung des Bades ganz ohne aktuelle Notwendigkeit zu fördern, wird daher künftig gerade bei jüngeren Familien das Interesse wecken.
Online zum Antrag
Ob jung oder alt: Den Antrag auf Unterstützung müssen alle Bauherren vor Beginn der Maßnahmen direkt bei der KfW-Bank postalisch stellen. Das Formular dazu lässt sich online unter www.kfw-formularsammlung.de ausfüllen und ausdrucken. Für den ersten Überblick haben wir hier wichtige Fakten zusammengetragen und zwei kurze Filme hinterlegt. Sie demonstrieren, wie die Hilfestellung durch das Sanitärfachhandwerk aussehen kann. Rund 3.000 Profis sind mittlerweile als „Fachbetrieb Barrierefreies Bad“ zertifiziert und in einer extra Handwerker-Suche gelistet.
Wissenswertes für die Steuererklärung
Die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Mittel hat meist steuerliche Folgen. Bauherren, die den KfW-Zuschuss für den Umbau des eigenen Bades verwenden, können zum Beispiel nicht gleichzeitig eine Ermäßigung für die Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Mit dieser Entscheidung möchte die Regierung ausschließen, dass bereits geförderte Maßnahmen eine Doppelförderung durch zusätzliche Steuerermäßigungen erfahren.
Wieder anders verhält es sich bei einem vermieteten Objekt. Dienten die bezuschussten Aufwendungen dem Erhalt und damit der Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen, seien diese nur vermindert um den Zuschuss als Werbungskosten abziehbar. So lautet die Auskunft des Bundesfinanzministeriums. Würden die Zahlung des Zuschusses und der Abzug der Werbungskosten nicht in denselben Veranlagungszeitraum fallen, rechne der Zuschuss im Jahr der Zahlung zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Wie so oft sitzt der Teufel also in den Details – und davon gibt es eine Menge. Wer Fragen zur steuerlichen Behandlung erhaltener Fördermittel hat, sollte sich daher an die zuständige Finanzbehörde, an einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein wenden. Die KfW selbst erteilt keine Auskünfte.
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455 bieten wir hier zum Download an.