Abstände – garantierte Bewegungsfreiheit
Die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Sanitärelementen ist unverzichtbar, wenn ein Bad barrierefrei nutzbar sein und auch mit entsprechenden Fördermitteln finanziert werden soll. Die DIN 18040-2 (bzw. DIN 18040-2 R für Rollstuhlnutzer) enthält alle wichtigen Abstandsmaße für die Planung von barrierefreien Wohnungen. Demnach müssen zwischen den Sanitärobjekten wie Waschtisch, Dusche oder Bidet untereinander und zur Wand mindestens 20 cm frei bleiben. Um ausreichende Bewegungsfreiheit zu garantieren, sollte auch das WC seitlich einen Mindestabstand von 20 cm zur Wand aufweisen. Für Rollstuhlnutzer beträgt er auf einer Seite mindestens 90 cm und auf der anderen Seite 30 cm.