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Barrierefreiheit

Bei Beschreibungen wie etwa „barrierereduziert“ oder „seniorengerecht“ handelt es sich um unbestimmte Begriffe, denen keine verbindlichen Kriterien zugeordnet sind. Die Bezeichnung „barrierefrei“ hingegen garantiert eine bestimmte Ausstattungsqualität und ist in der DIN 18040 genau definiert: Als barrierefrei gilt der Wohnraum dann, wenn er für Menschen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar ist.

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