Leuchtdichtekontrast
Als Leuchtdichtekontrast wird der Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet (gelegentlich auch „Grauwertekontrast“ genannt – im Gegensatz zum Farbkontrast – oder auch einfach „Kontrast“). Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie z.B. von der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ gefordert wird.
Da die Forderungen dieser Norm auch in die DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ übernommen wurden, können sie dem privaten Bauherrn wichtige Anhaltspunkte liefern, will er beispielsweise ein barrierefreies Bad bauen.
Ein Kontrast benachbarter Flächen ist laut DIN 32975 dann ausreichend, wenn er ≥ 0,4 beträgt. Zusätzlich muss der Reflexionsgrad (entspricht ungefähr dem Hellbezugswert) der helleren Farbfläche einen Wert ≥ 0,5 aufweisen. Errechnen lässt sich der Wert mit der sogenannten „Michelson-Formel„.