Nutzungserleichterungen
Ästhetisches Qualitätsdesign hat das barrierefreie Bad zu einem Traumbad fürs ganze Leben werden lassen. Lange bevor es unverzichtbar wird, bietet es bereits ein Maximum an Wellness und Komfort. Weitsichtige Planung beschert jungen Bauherren daher auf Wunsch schon heute repräsentative moderne Badezimmer, die für den Singlehaushalt ebenso geeignet sind wie als Familienbad und morgen gleichsam im Fall der Fälle dazu dienen, unabhängig von fremder Hilfe zu bleiben.
Die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen „Planungsgrundlagen Teil 2“: Wohnungen (DIN 18040 Teil 2 Wohnungen) hat genau diesen Aspekt konkretisiert und Anforderungen definiert, die für körperlich eingeschränkte Menschen zu Nutzungserleichterungen führen sollen. Damit lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten und damit nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz „für behinderte Menschen in der allgemeinüblichen Weise“ ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Zu den Ausstattungsmöglichkeiten im Bad, die gelungenes Design mit hoher Funktionalität und einem Plus an Sicherheit verbinden, zählen u. a. die bodengleiche Dusche, ein erhöhtes, höhenverstellbares oder auf den Nutzer in der Höhe angepasstes WC, ein rutschfester Fußboden, ein höhenverstellbares und unterfahrbares Waschbecken, ein auch im Sitzen und Stehen nutzbarer Spiegel sowie eine Sitzgelegenheit.