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Planungshilfen / -parameter

Wertvolle Planungsempfehlungen für barrierefreie Bäder sind in der DIN 18040 Teil 2 Wohnungen zu finden. Sie alle zielen darauf ab, neben einer uneingeschränkten Nutzbarkeit auch die größtmögliche Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Die genaue Definition der notwendigen Bewegungsfläche, unverzichtbaren Mindestabstände und Montagehöhe der einzelnen Sanitärobjekte ist dort ebenso vermerkt wie die verbindlichen Vorgaben für rutschhemmende Bodenbeläge im Bad und Duschbereich oder die Beschaffenheit der Türen und Lichtschalter. Laut DIN 18040 sind gar keine Türschwellen oder -anschläge innerhalb einer barrierefreien Wohnung zwischen Bad und Flur zulässig. Lediglich im Duschbereich ist ein Höhenunterschied von maximal 2 cm noch erlaubt.

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