Leuchtdichtekontrast
Als Leuchtdichtekontrast wird der Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet (gelegentlich auch „Grauwertekontrast“ genannt – im Gegensatz zum Farbkontrast – oder auch einfach „Kontrast“). Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie z.B. von der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“ gefordert […]