Rollstuhlgerecht
Die DIN 18040 Teil 2 Wohnungen betrachtet barrierefreie Wohnungen und Wohnungen für Rollstuhlnutzer nicht länger getrennt, sondern fasst sie zusammen. Dabei werden die mit der „R-Kennzeichnung“ über den Mindeststandard hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen für Rollstuhlfahrer übersichtlich und einfach erfassbar ausgewiesen. Dass Zugänglichkeit heute mehr bedeutet als die rollstuhlgerechte Nutzung, wird durch die erweiterten Anforderungen zum Beispiel im Hinblick auf sensorische und kognitive Einschränkungen dokumentiert.