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Temperaturbegrenzung

Bereits seit Dezember 1988 besteht die Empfehlung, im häuslichen Bereich nur Armaturen zu verwenden, die eine Entnahme von Wasser mit mehr als 40 °C erst nach der Überwindung einer Sicherheitssperre ermöglichen. Die DIN EN 806-2 fordert, Anlagen für erwärmtes Trinkwasser so zu gestalten, dass das Risiko von Verbrühungen gering ist. Vor allem an Entnahmestellen in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Schulen sollten Mischbatterien mit Auslauftemperaturbegrenzung installiert werden. Für Duschanlagen in Kindergärten und Pflegeheimen gilt dabei sogar eine maximale Auslauftemperatur von 38 °C.

Aber auch in generationengerechten, altersgerechten bzw. barrierefreien Bädern bringt eine Temperaturbegrenzung auf 38 °C den allseits gewünschten Schutz vor Verbrühungen. Die aktuell sicherste und zugleich gängigste Lösung sind Thermostatarmaturen (Thermostatbatterien) mit integrierter Heißwassersperre. Mit einem speziellen Eckventil-Thermostat für den Waschtisch wird eine vorher eingestellte Maximaltemperatur ebenfalls nicht überschritten. Zusätzlich kann jederzeit die thermische Desinfektion durchgeführt werden.

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