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Allgemein Barrierefrei Förderung KfW
26. November 2024
KfW-Förderung "Altersgerecht Umbauen" endet bald: Foto einer Badplanung

KfW-Förderung für altersgerechte Bäder endet bald

Schnell noch Zuschuss beantragen

(dh/red-abb) Wer sein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, sollte den Antrag auf den gleichnamigen KfW-Zuschuss schleunigst stellen. Ab Januar wird diese Förderung wahrscheinlich nicht mehr verfügbar sein. Grund ist, dass der Deutsche Bundestag vor der Neuwahl des Parlaments den Bundeshaushalt 2025 nach Stand der Dinge nicht beschließen wird.

Und ob im neuen Etat Gelder für diese Förderung eingestellt werden, ist mehr als ungewiss. Denn im Entwurf der Ampel-Regierung zum Bundeshaushalt 2025 waren schon keine neuen Mittel mehr für dieses gesellschaftspolitisch so wichtige Programm vorgesehen.

3 Jahre Zeit für Nachweiserbringung

Wer den Zuschuss in diesem Jahr noch beantragt, kann den Badezimmer-Umbau langsam angehen lassen. Denn ab Erhalt der Zusage hat der Antragsteller 36 Monate Zeit, die „Durchführung des Vorhabens“ nachzuweisen. Aber Achtung: Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden.

Zugesagte Investitionszuschüsse sind sicher

Der neue Bundesfinanzminister Jörg Kukies wird voraussichtlich demnächst die vorläufige Haushaltsführung für 2025 einleiten. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor. Grundsätzlich gilt dann, dass der Bund alle nötigen Ausgaben leisten und sämtliche bis Ende 2024 eingegangenen Verpflichtungen erfüllen wird. Von daher sind jedwede bereits zugesagten Investitionszuschüsse – auch die für „Altersgerecht Umbauen“ – sicher.

Konditionen des Programms 455-B

Die Konditionen des Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ mit der Kennziffer 455-B lauten u.a.:

  • Zuschuss in Höhe von 10 Prozent für Einzelmaßnahmen, z.B. den Badumbau, max. jedoch 2.500 Euro;
  • Zuschuss in Höhe von 12 Prozent wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, max. jedoch 6.250 Euro;
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, unabhängig von ihrem Alter, wenn sie
    • Mieter,
    • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung oder
    • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind.
  • Mit dem Umbau darf erst nach Bewilligung durch die KfW begonnen werden.

Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über das KfW-Förderprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ bieten wir hier zum Download an. Weitere Informationen zu diesem Programm sind auf der KfW-Internetseite erhältlich.

Die Aktion Barrierefreies Bad wird das Thema verfolgen und über die weiteren Entwicklungen berichten.


Aufmacherfoto: © VDS / Behrendt