Online zum Antrag
KfW-Zuschuss für den Badumbau
(rd-abb) Neben zinsgünstigen Krediten gibt es auch einen KfW-Zuschuss für den barrierefreien Badumbau. Wir sagen, was Sie beachten müssen und leiten Sie zum Antrag – mit Links und Videounterstützung.
Achtung: Die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Bädern sind für 2016 aufgebraucht.
Achtung: Das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ wurde erweitert. Zum aktualisierten Beitrag geht es hier.
1. Ein Bad altersgerecht umbauen oder gleich das ganze Haus
Die KfW-Förderbank spendiert für den Badumbau allein im Rahmen des Programms 455 „Altersgerecht umbauen“ bis zu 4.000 Euro (8 % der förderfähigen Kosten). In Kombination mit weiteren Umbaumaßnahmen kann bei Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ der Zuschuss bis zu 5.000 Euro (10 % der förderfähigen Kosten) betragen. Außerdem möglich: eine Verknüpfung mit anderen Angeboten.
2. Vom privaten Eigentümer bis zum Mieter
Antragsberechtigt sind, unabhängig vom Alter
• Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten.
• Käufer (Ersterwerber) eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung.
• Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen.
• Mieter – nur mit Zustimmung des Vermieters.
3. Rechtzeitig mit Fachmann
Der Zuschuss fließt, wenn
• nachweislich Fachunternehmen die Arbeiten ausgeführt haben.
• technischee Mindeststandards für den barriere-reduzierten Umbau erfüllt sind – siehe Anlage zum Merkblatt, Seiten 3 und 4. Worum es hier geht, sagt Ihnen das Video Spielend leicht zum KfW-Zuschuss / Folge 1 / Vorgespräch.
• Handwerkerrechnungen per Überweisung beglichen wurden.
• der Zuschussantrag vor dem Umbau gestellt wurde. Bei Erwerb eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung ist der Antrag vor dem notariellen Kaufvertrag und innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme zu stellen.
4. Mit dem richtigen Formular zum Zuschuss
Den Antrag für den Zuschuss finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Förderbank. Sie können ihn online ausfüllen, ausdrucken und anschließend unterschrieben per Post mit der beidseitigen Kopie Ihres Personalausweises an die KfW schicken. Vermieter müssen zusätzlich eine De-minimis-Erklärung abgeben. Von Ersterwerbern einer Immobilie wird außerdem eine Kopie des Kaufvertragsentwurfs verlangt. Wohnungseigentümergemeinschaften müssen weitere Unterlagen beifügen: siehe Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen, Seite 7.
5. Ohne Verwendungsnachweis kein Geld
Um in den Genuss des Zuschusses zu kommen, muss nach Abschluss der Baumaßnahme, spätestens aber 36 Monate nach Zusage über die Zahlung des Zuschusses, ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Auch er kann via PC direkt ausgefüllt werden. Dabei müssen neben den Zuschussdaten (Deckblatt) im Abschnitt 3 (ab Seite 2) die förderfähigen Kosten aus den Rechnungen nachvollziehbar ausgewiesen werden. Jedes Fachunternehmen ist dazu verpflichtet, seine förderfähigen Kosten in Abschnitt 3 aufzulisten und diese auf der „Bestätigung des Fachunternehmens“ in Abschnitt 4 zu versichern.
Wurden mehrere Fachunternehmen beschäftigt, sind entsprechend viele Fachunternehmerbestätigungen auszufüllen und zu unterschreiben. Käufer einer sanierten Immobilie haben anstelle der Rechnungen die Investitionsmaßnahmen und -kosten sowie das Datum des Kaufvertragsabschlusses, zum Beispiel durch Bestätigung des Verkäufers, nachzuweisen. Abschließend müssen Bauherr bzw. Käufer die Seite 15 ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den Kopien der Handwerkerrechnungen (und ggfs. einer Kopie des Bescheides weiterer Zuschüsse) an die KfW schicken. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt drei Monate nach Prüfung und Anerkennung der eingereichten Unterlagen zur Quartalsmitte oder zum Quartalsende.
6. Das Programm 455 und seine Module
Das Programm 455 – „Altersgerecht umbauen“ besteht aus 7 verschiedenen Modulen bzw. Förderbereichen, die jeweils einzeln oder kombiniert genutzt werden können:
• Wege zu Gebäuden sowie Umbaumaßnahmen im Umfeld des Hauses (Kfz- und Abstellplätze etc.)
• Eingangsbereich und Wohnungszugang (Abbau von Barrieren, Schutz vor Wohnungseinbruch etc.)
• Erschließung/Überwindung von Höhenunterschieden (Aufzüge, Rampen etc.)
• Anpassung der Raumgeometrie (Raumzuschnittsänderungen, Türverbreiterungen etc.)
• Maßnahmen an Sanitärräumen (Raumzuschnittsanpassungen, ebenerdige Duschen, Modernisieren von Sanitärobjekten)
• Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (altersgerechte Assistenzsysteme – AAL, intelligente Gebäudesystemtechnik, Stütz- und Haltesysteme etc.)
• Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen (Bau oder Umgestalten von Gemeinschaftsräumen)
In der Summe kann der Bauherr hierfür bis zu 4.000 Euro (max. 8 % der Kosten) an Zuschüssen erhalten. Voraussetzung ist die Ausführung der Arbeiten durch Fachbetriebe. Bei einem Komplettumbau, bei dem der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, kann der Zuschuss bis zu 5.000 Euro (max. 10 % der Kosten) betragen. In diesem Fall muss jedoch ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Eine Liste dieser geschulten Personen finden Sie hier. Zuschüsse werden erst ab einer Summe von 300 Euro ausgezahlt.
Nähere Informationen über dieses und andere Programme finden Sie auf der Webseite www.kfw.de. Telefonische Hilfestellung gibt es im „Infocenter“ unter der kostenlosen Servicenummer 0800 5399002.