KfW-Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen"
Zuschuss-Stopp für 2022
(dh/red-abb) Das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ hat für dieses Jahr leider keine Gelder mehr. Zuschüsse für barrierereduzierende Umbauten beispielsweise von Badezimmern können damit nicht mehr beantragt werden. 75 Millionen Euro Fördermittel für 2022 wurden in etwas mehr als einem Monat verausgabt. Für die Jahre 2023 bis 2025 sind insgesamt sogar nur 109 Millionen Euro eingeplant.
Seit Jahren ist das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ bei Bauherren sehr beliebt. Von daher war klar, dass die 75 Millionen Euro viel zu wenig sind und schnell verbraucht sein würden. Dass es jetzt aber so rasant ging, hat selbst Fachleute überrascht.
Aufstockung und Verstetigung nötig
„Die Schnelligkeit, mit der die gerade erst freigegebenen Mittel abgeflossen sind, zeigt überdeutlich, wie groß der Bedarf wirklich ist und wie sehr gerade ältere Menschen auf die Förderungen angewiesen sind“, mahnt Jens J. Wischmann. Der Geschäftsführer der VDS, auf deren Initiative die Aktion Barrierefreies Bad 2013 gegründet wurde, fordert darüber hinaus: „Wir brauchen kurzfristig eine Aufstockung und langfristig größere Planungssicherheit, um das Defizit an altersgerechtem Wohnraum kontinuierlich aufzuholen.“
Seit 2017 fordern VDS und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) für dieses Programm jährlich 150 Millionen Euro sowie eine Verstetigung der Mittel. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien hierzu noch Versprechungen gemacht. Dort heißt es: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW-Programm auskömmlich aufstocken.“
Ursprünglich keine Fördermittel vorgesehen
In den letzten Jahren standen grundsätzlich jeweils 75 Millionen Euro für die Zuschussvariante von „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung. 2020 und 2021 gab es durch Aufstockungen sogar deutlich mehr Geld.
Für 2022 war im Entwurf für den Bundeshaushalt zunächst sogar gar kein Geld für dieses erfolgreiche und so dringend benötigte Programm vorgesehen. Dass dann doch Mittel zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht zuletzt dem Einsatz der VDS, dem ZVSHK und weiteren Verbänden von Eigentümern, Seniorenorganisationen und Wohnberatung zu verdanken.
Künftig noch weniger Geld
Leider sind die Aussichten für 2023 und die Folgejahre düster. Das Bundesfinanzministerium bestätigte unsere Recherchen und teilte mit, dass für nächstes Jahr Mittel in Höhe von nur 63 Millionen Euro vorgesehen sind. Und für 2023 bis 2025 sind insgesamt sogar nur 109 Millionen Euro geplant.
Die Bundesregierung bleibt also deutlich unter ihren eigenen Versprechungen.
Nur 1,5 % altersgerechte Wohnungen
Die KfW-Zuschüsse werden als Anreiz für altersgerechte Umbauten dringend gebraucht. Schließlich liegt das Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland lediglich bei rund 1,5 Prozent. Bis 2035 werden einer Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Der tatsächliche Bedarf ist jedoch aufgrund falscher Verteilung – nicht jede barrierereduzierte Wohnung wird von einem betroffenen Haushalt bewohnt – mit Sicherheit deutlich höher.
100 Millionen Euro Einsparung für Pflegekosten
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, forderte im Zusammenhang mit diesem KfW-Programm daher auch: „Nicht kleckern, sondern klotzen. Es geht nicht nur um eine soziale Frage. Es geht auch um den volkswirtschaftlichen Aspekt: Denn je mehr Menschen in der Häuslichkeit verbleiben können, desto weniger Mittel werden beispielsweise später für die stationäre Pflege benötigt.“
Die im Auftrag der KfW durchgeführte IWU-Studie stützt seine Aussage: Stationäre Pflege würde durch den barrierereduzierten Umbau und die Möglichkeit des Verbleibs in der eigenen Wohnung vermieden bzw. hinausgezögert. Die Kostenersparnis hierdurch bezifferte die Studie 2018 bereits auf geschätzt ca. 110 Millionen Euro pro Jahr.
Davon abgesehen erhöht der Verbleib im angestammten Wohnumfeld die Lebensqualität der Betroffenen ganz beträchtlich. Den größten Anteil an den altersgerechten Umbaumaßnahmen betrifft das Badezimmer, z. B. die Installation bodengleicher Duschen. Sie machen 56 % aller geförderten Maßnahmen des KfW-Programms aus und betreffen ca. 68 % aller von 2014 bis 2018 geförderten Wohneinheiten, so die Untersuchung.
Barrierereduzierte Wohnungen sind nachhaltig relevant
Der quantitative Bestand an barrierereduzierten und barrierefreien Wohnungen sei auch aus gesellschaftspolitischer Sicht nachhaltig relevant. Zudem wirke sich jede zusätzliche um- oder neugebaute barrierereduzierte bzw. barrierefreie Wohnung positiv auf die Sozial- und Pflegekassen sowie auf die fiskalischen, bauwirtschaftlichen und beschäftigungsrelevanten Effekte aus, so die Verfasser der IWU-Studie. Bemerkenswert sind allein die Auswirkungen der angestoßenen Investitionen auf die Staatseinnahmen, die durch die positiven Bruttowertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte generiert werden. So beliefen sich diese Einnahmen durch das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Zuschuss- und Kreditvariante) über die Jahre 2014 bis 2018 auf insgesamt etwa 2,6 Milliarden Euro.
Wir produzieren heute die Kosten von morgen
Die Referentin der Aktion Barrierefreies Bad, Daniela Heinemann, betont: „Wenn wir die Förderung des altersgerechten Umbauens vernachlässigen, produzieren wir heute schon die Kosten von morgen. Die Studie und nicht zuletzt auch die rasante Beantragung der Fördermittel belegen eindrucksvoll, wie wichtig derartige Investitionen jetzt und in Zukunft sind. Hinzu kommt, dass sich jeder vom Staat investierte Euro doppelt und dreifach auszahlt. Neben den wichtigen gesellschaftspolitischen Aspekten bringt er höhere Steuereinnahmen und dazu noch Ersparnisse für die Pflegekassen.“
Andere Fördermöglichkeiten
Im KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ wurde beispielsweise für den Badumbau 10 % Zuschuss, maximal 5.000 Euro, gewährt.
Je nach persönlicher Situation und Wohnort gibt es jedoch noch andere Fördermöglichkeiten für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau. Hierzu zählt beispielsweise die Kreditvariante des KfW-Programms für altersgerechtes Umbauen, Programm 159. Es gibt aber auch Mittel der Länder und Kommunen, die sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ der Pflegekassen oder auch steuerliche Absetzmöglichkeiten. Auf unserer Partner-Webseite gutesbad.de steht eine Onlineabfrage für die persönliche Recherche zur Verfügung.